04.05.2022 | News & Interviews

Auf dem Weg zur steuerlichen Transparenz in der Krypto-Welt

Die OECD veröffentlich ihre Vorschläge zum grenzüberschreitenden steuerlichen Reporting für Krypto-Vermögenswerte

von Ivana Jovanic
Senior Consultant | EMEIA Financial Services
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

I. Einleitung

Die Krypo-Welt hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Neben der Frage der Besteuerung auf der Ebene der einzelnen Marktteilnehmer, stellt sich insbesondere die Frage der steuerlichen Transparenz, d.h. der vollständigen Erfassung der steuerpflichtigen Erträge und Gewinne durch die jeweils zuständigen nationalen Steuerbehörden. Diese Problematik besteht insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext, wo die OECD vor Kurzem ihre Vorschläge eines globalen Informationsaustauschrahmens für Krypto-Vermögenswerte nach dem Vorbild des in der „traditionellen“ Finanzindustrie bereits seit 2014 existierenden Common Reporting Standards veröffentlicht hat.

Dieser Beitrag soll einen Überblick über die jüngsten OECD-Vorschläge vermitteln, sowie eine kurze Diskussion über deren Implikationen bzw. einen Ausblick über die weiteren Entwicklungen hinsichtlich der Steuertransparenz im Bereich der Krypo-Vermögenswerte wagen.

 

II. Zusammenfassender Überblick

Am 22. März 2022 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein öffentliches Konsultationsdokument mit den Vorschlägen zur Einführung eines Rahmens für die Meldung von Krypto-Vermögenswerten (Crypto-Asset Reporting Framework - CARF), veröffentlicht[1]. Die öffentliche Konsultation lief bis 29. April 2022. Die OECD plant, im Oktober 2022 Vorschläge für neue Regeln zu veröffentlichen.

Das von der OECD vorgeschlagene Regelwerk zur Meldung von Krypto-Vermögenswerten basiert im Wesentlichen auf dem Modell des bereits im 2014 vorgestellten Meldestandards für die grenzüberschreitende Meldung von „traditionellen“ Konten- und Depotwerten durch Finanzinstitute (Common Reporting Standard – CRS). Anstatt jedoch die Meldung von gehaltenen Vermögenswerten zu verlangen, schreibt CARF die Meldung bestimmter Transaktionen vor. Aus dem Konsultationsdokument geht hervor, dass mit dem Abstellen auf Transaktionen sichergestellt werden soll, dass auch die Krypto-Vermögenswerte, die auf „Cold-Wallets“ oder dezentralisierte Anwendungen und damit weg von den meldepflichtigen Intermediären transferiert werden, nicht aus dem Meldesystem verschwinden.

Zur Umsetzung von CARF auf globaler Ebene wird wohl ein neues Multilaterales Abkommen der zuständigen Behörden (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) erforderlich, das wahrscheinlich zusammen mit den Vorschlägen im Oktober 2022 veröffentlicht werden wird. Die Konsultation selbst enthält keine Angaben zum vorgeschlagenen Umsetzungszeitplan. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Umsetzung von CRS bzw. anderer Informationsaustauschregelungen wie FATCA ist es durchaus vorstellbar, dass einige Länder („Early Adopters“) die Vorschriften bereits ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.

 

III. Wesentliche Eckpunkte der OECD-Vorschläge

1. Meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister (Reporting Crypto-Asset Service Provider)

Die Sorgfalts- und Meldepflichten gemäß dem Rahmenwerk sollen für "Meldepflichtige Krypto-Asset-Dienstleister" (Reporting Crypto-Asset Service Providers - CASPs) gelten. Diese umfassen jede natürliche oder juristische Person, die als Unternehmen eine Dienstleistung zur "Durchführung" einer meldepflichtigen Transaktion für oder im Namen von Kunden erbringt, einschließlich der Bereitstellung einer Handelsplattform.

Softwarelösungen, die es ermöglichen, mit der Blockchain zu interagieren, scheinen nicht in den Anwendungsbereich zu fallen, da in diesem Fall kein Unternehmen die Transaktionen durchführen soll. Eine diesbezügliche Klarstellung seitens der OECD wäre daher willkommen.

 

2. Relevante Krypto-Vermögenswerte (Relevant Crypto-Assets)

Die von den neuen Meldepflichten betroffenen Krypto-Vermögenswerte werden definiert als digitale Darstellungen von Werten, die auf einem kryptografisch gesicherten Distributed Ledger oder ähnlicher Technologie zur Validierung und Sicherung der Transaktionen beruhen.

Diese sehr weite Definition von meldepflichtigen Krypo-Vermögenswerten schließt nicht nur die bekannten „Kryptowährungen“ wie Bitcoin, Ether etc. bzw. die verschiedenen Formen von Stablecoins, sondern auch ausdrücklich bestimmte Non-Fungible Tokens (NFTs) ein.

Von der Definition der meldepflichtigen Krypto-Vermögenswerte werden Utility Tokens (sog. Close Loop Crypto-Assets) ausgenommen, wenn sie nur von einem teilnehmenden Händler, der den Token einlöst, nicht aber vom Token-Inhaber selbst, in Fiat-Währung umgewandelt werden können. Eine solche Ausgestaltung soll ein geringes Steuerhinterziehungsrisiko beinhalten. Ebenfalls ausgenommen sind Zentralbank-Digitalwährungen, die stattdessen unter die Definition eines Konto fallen sollen, das von einem "traditionellen" Finanzinstitut im Rahmen von CRS gemeldet werden muss. 

 

3. Relevante Krypto-Transaktionen

Die Krypto-Asset-Dienstleister werden verpflichtet, vier Kategorien von relevanten Transaktionen zu melden:

  • Tausch zwischen Krypto-Assets und Fiat-Währung
  • Austausch zwischen einer oder mehreren Formen von Krypto-Assets
  • Meldepflichtige "Retail Payment Transactions" - dies umfasst die Verwendung von Krypto-Assets als Zahlungsmittel für Waren und Dienstleistungen und verpflichtet den betroffenen Zahlungsabwickler, den Kunden des Händlers als seinen eigenen Kunden zu behandeln.
  • Übertragungen von Krypto-Vermögenswerten

 

4. Sorgfalts- und Meldepflichten für Krypto-Asset-Dienstleister

Die Vorschriften schaffen eine bereits aus CRS vertraute Landschaft von Sorgfalts- und Meldepflichten für die Krypto-Asset-Dienstleister in Bezug auf die Kundenidentifikation und Meldung von Transaktionen:

  • Einholung von Selbstauskünften über die steuerliche Ansässigkeit und die Steueridentifikationsnummern allen Kunden und/oder den natürlichen Personen, die bestimmte juristische Personen beherrschen.
  • Plausiblitätsprüfung von Selbstauskünften anhand anderer vorliegender Informationen
  • Überwachung auf Änderungen der Umstände.
  • Meldung in einem xml-Format an die inländische Steuerbehörde, die diese mit anderen Steuerbehörden austauscht.

Abweichend von CRS würden die CARF-Selbstauskünfte nach drei Jahren ablaufen und müssten dann überprüft und die Informationen vom Kunden erneut bestätigt werden. Darüber hinaus müssten Konten, für die keine gültige Selbstzertifizierung vorliegt, eingefroren werden (entweder nach Ablauf einer Selbstzertifizierung oder nach einer Änderung der Umstände in Bezug auf die erhaltene Selbstzertifizierung). Ohne eine gültige Selbstzertifizierung wäre es den CASPs nicht gestattet, relevante Transaktionen durchzuführen.

Eine bemerkenswerte Ergänzung der Vorschriften ist die mögliche Einbeziehung von Wallet-Adressen bei der Meldung von Kryptotransfers, was einen wesentlichen Schritt in Richtung einer De-anonymisierung von Blockchains bedeuten würde. Diese Anforderung dürfte daher erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken aufkommen lassen.

 

IV. Implikationen und Ausblick

Mit den OECD Vorschlägen soll ein umfassendes Meldesystem geschaffen werden, das die Meldung der meisten Krypto-Asset-Transaktionen erfassen sollte. Mit dem sehr weit gefassten Anwendungsbereich versucht die OECD dabei der außergewöhnlichen Innovationskraft und der rasanten Weiterentwicklung dieser jungen Industrie Rechnung zu tragen. Insofern überrascht auch nicht, dass die von der OECD erbetenen Kommentare der Industrie auf das veröffentlichte Konsultationspapier vielfach auf die Unschärfe bzw. die sehr weite Fassungen der in CARF verwendeten Definitionen hinweisen.

Die Effektivität von CARF wird letzten Endes jedoch wesentlich davon abhängen, wie viele Länder sich an dem Informationsaustausch beteiligen. So haben z.B. die USA als einer der weltweit größten „Krypto-Player“ mit dem Infrastructure Investments and Jobs Act zwar umfassende nationale Reporting-Pflichten für die Krypto-Börsen und Verwahrer ab 2014 eingeführt. Ob sich die USA jedoch darüber hinaus im Rahmen von CARF auch an einem entsprechenden internationalen Informationsaustauch beteiligen werden ist derzeit nicht abzusehen. Insofern wird auf die, auch in den Eingaben der Industrie an die OECD hervorgehobene, Notwendigkeit von Mechanismen für die Schaffung eines „Level Playing Field“ zwischen teilnehmenden und nicht-teilnehmenden Jurisdiktionen eine besondere Bedeutung zukommen. 

In diesem Zusammenhang ist ferner zu erwähnen, dass - flankierend zu den oben beschriebenen Bemühungen auf der OECD-Ebene – auch die EU-Kommission derzeit an einem unionseigenen Meldesystem für Krypto-Vermögenswerte im Rahmen der 8. Änderung der EU-Amtshilferichtline (DAC 8) arbeitet, die ebenfalls demnächst vorgestellt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass die OECD Vorschläge zu CARF mit den Reporting-Pflichten nach DAC 8 abgestimmt sein werden. Die hohe Bedeutung des Gleichlaufs wird auch in den Eingaben aus der Industrie hervorgehoben.

Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen wie oben aufgezeigt derzeit noch im Entstehen sind, ist es doch klar erkennbar, dass die Frage der steuerlichen Transparenz mit großer Geschwindigkeit den Eingang in die Krypto-Welt findet. Die davon betroffenen Marktteilnehmer sollten sich daher intensiv mit dieser Materie auseinandersetzen, deren rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf ihre Geschäftsmodelle analysieren und die für sie relevanten Punkten rechtzeitig in die Diskussion einzubringen.

 

[1] Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard (Public Consultation Document) (oecd.org). Das Dokument beinhaltet auch Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung der CRS, auf die in diesem Beitrag nicht weiter eingegangen wird.

Ansprechpartner

von Ivana Jovanic
Senior Consultant | EMEIA Financial Services
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft